… oder das Ende des großen, unbekannten Wesens „Luftraum F(oxtrott)“

 

Im Rahmen der in Deutschland ab dem 05.12.2014 geltenden Verordnung (EU) 923/2012 (“SERA“) werden Anpassungen zur Ermöglichung von IFR-Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen vorgenommen.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem AIC VFR 01 .

 

So wurde vor kurzem das Ende der Ära des Luftraums F seitens der DFS in einem Newsletter angekündigt. Bitte weiterlesen und nicht denken, dass uns das nichts angeht, da wir ja nicht IFR fliegen. Denn das AIC richtet sich u. a. an „VFR-Piloten, die in der Umgebung von unkontrollierten Flugplätzen mit IFR-Verfahren operieren“. Und das geht uns sehr wohl etwas an. Lest bitte das oben verlinkte AIC durch. Für Lesefaule gibt es hier eine Kurzfassung:

Betroffen sind die Flugplätze:

  • – Kiel-Holtenau (EDHK)
  • – Barth (EDBH)
  • – Bremerhaven (EDWB)
  • – Wilhelmshaven “JadeWeserAirport“ (EDWI)
  • – Emden (EDWE)
  • – Magdeburg/City (EDBM)
  • – Cottbus-Drewitz (EDCD)
  • – Allendorf/Eder (EDFQ)
  • – Siegerland (EDGS)
  • – Bautzen(EDAB)
  • – Coburg-Brandensteinsebene (EDQC)
  • – Haßfurt-Schweinfurt (EDQT)
  • – Bayreuth (EDQD)
  • – Giebelstadt (EDQG)
  • – Schwäbisch Hall (EDTY)
  • – Straubing (EDMS)
  • – Donauwörth HEL (EDPR)
  • – Eggenfelden (EDME)
  • – Oberschleißheim HEL (EDMX)
  • – Mengen-Hohentengen (EDTM)
  • – Donaueschingen-Villingen (EDTD)

Diese Flugplätze besitzen zur Zeit einen Luftraum F (sofern aktiviert) um sich herum. Luftraum F wird aktiviert, wenn ein unter Instrumentenflugregeln fliegendes Luftfahrzeug einen An- oder Abflug auf diesen Flugplatz durchführt. Danach wird Luftraum F wieder deaktiviert. Im deaktivierten Zustand wird Luftraum F zu Luftraum G. Für uns ULer bedeutet (aktivierter) Luftraum F rein rechtlich gesehen nur, dass wir andere Wetterminima einzuhalten haben.

Luftraum G:

  • Flugsicht 1,5 km
  • Erdsicht erforderlich
  • Wolken dürfen nicht berührt werden (kein Mindestabstand erforderlich)

Luftraum F:

  • Flugsicht 5 km
  • Abstand von den Wolken: vertikal 1.000 ft, horizontal 1,5 km

Hält man auf seinem Flug die Minima des Luftraum F ein, darf man ohne Ankündigung, Frage und Freigabe dort durchfliegen. Es ist noch nicht einmal Hörbereitschaft erforderlich. Ich habe es allerdings immer so gehandhabt, wenn ein Einflug in F absehbar war, dass ich die zuständige Stelle (Info, Tower, …) gerufen und nach dem Status gefragt habe. Das habe ich gemacht, da ich glaube, dass ab- und anfliegende IFR-Piloten nicht so oft aus dem Fenster schauen, vielleicht weil sie sich unter IFR sicher fühlen oder weil sie im An-/Abflug manchmal wegen der Arbeitslast nicht die Zeit dazu haben (vielleicht liege ich damit falsch, es hat mir aber immer ein sicheres Gefühl gegeben). War Luftraum F dann aktiv, habe ich die An-/Abflugschneise weiträumig gemieden. Wie gesagt, Ihr müsst das nicht tun.

Luftraum F wird ab dem 11. Dezember 2014 von deutschen Luftfahrerkarten verschwinden. Das bedeutet, dass von dem Tag an IFR-Verkehr in Luftraum G möglich ist, was es bis jetzt in Deutschland nicht gab. Die Wetterminima für Luftraum G finden unverändert Anwendung. Es wird lediglich die Untergrenze des Luftraum E um die o. g. Flugplätze herum auf 1.000 ft gesenkt, so weit noch nicht geschehen.

Was müssen wir in der RMZ noch beachten? Es findet keine Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen statt, weder zu unter IFR noch unter VFR fliegenden. Das war im Luftraum F aber auch schon so. Der (große) Unterschied zum Luftraum F wird das Funken sein.

Vor Einflug in eine RMZ ist eine Erstmeldung auf der entsprechenden festgelegten Frequenz erforderlich

mit Angaben zu

– Kennung der gerufenen Station,

– Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster,

– Standort, Flughöhe und Flugabsichten.

Außerdem ist in einer RMZ dauernde Hörbereitschaft auf dem entsprechenden Kanal für den Flugfunk-Sprechfunkverkehr aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls eine Zweiweg-Sprechfunkverbindung herzustellen (ist das nicht klasse, welche Sätze mit unserem Amtsdeutsch zustande kommen?  😉

Zu guter Letzt noch ein kleiner Hinweis. Meine Kurzfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, obwohl ich mich um beides bemüht habe. Rechtlich bindend ist das AIC der DFS, welches ich weiter oben verlinkt habe.

Allzeit einen sicheren Flug wünscht

Eric